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Auch Elektrofahrräder müssen versichert werden

Wer ein Elektrofahr­rad fährt, sollte sich um die Versicherung kümmern. Am wichtigsten ist die Haft­pflicht. Sie greift, wenn der Fahrer anderen einen Schaden zufügt. Wer dann nicht versichert ist, zahlt alles selbst – im schlimmsten Fall Millionen Euro. Für S-Pedelecs, deren Motor bis 500 Watt leistet und auf bis zu 45 Stundenkilo­meter beschleunigt, ist ein Mopedkenn­zeichen vorgeschrieben. Es enthält den Haft­pflicht­schutz.

Räder, deren Motor maximal 250 Watt leistet und auf höchs­tens 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaft­pflicht­versicherung enthalten, wie unsere Stich­probe im vergangenen Jahr zeigte. Das gilt aber nicht immer. Vor allem in alten Verträgen sind Elektroräder nicht ausdrück­lich enthalten. Deshalb sollten Kunden sich schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen, dass ihr E-Bike im Vertrag einge­schlossen ist. (ampnet/deg)

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Mit dem Pedelec durch die Altstadt.

Mit dem Pedelec durch die Altstadt.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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