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Ratgeber: Fahren mit Anhänger

Ein Anhänger leistet gute Dienste beim Transport sperriger Dinge. Wer keinen eigenen hat, kann einen mieten. Doch nicht jeder fühlt sich beim Ziehen eines Anhängers wohl. Für ungeübte Fahrer empfiehlt TÜV Süd eine Übungsfahrt auf ruhigen Nebenstraßen. Mit dem soeben abgeholten Leihanhänger eines Baumarkts ist das oft nicht möglich. Dann ist auf den ersten Kilometern erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit nötig. Auch die erste Ausfahrt mit dem Wohnwagen nach der langen Winterpause kann selbst für geübte Zug-Fahrer eine ungewohnte Übung sein – besonders dann, wenn das Zugfahrzeug neu ist.

Für kleine Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht genügt jeder Pkw-Führerschein. Gilt es größere Exemplare zu ziehen, benötigen die Inhaber neuerer Führerscheine unter Umständen eine Erweiterung auf Anhänger (Klasse BE). Da das Gewicht des Zugfahrzeugs auch eine Rolle spielt, sollte man sich vorher informieren. Inhaber der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 dürfen auch schwere Anhänger ohne Zusatz-Führerschein ziehen.

Für Anhänger gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für eine Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger Tempo 100 erlaubt werden. Vor allem die so genannten Nachläufer – kleine Anhänger für leichtes Transportgut – haben keine eigene Bremse. Sie verlängern den Bremsweg deutlich. Gerät der Anhänger ins Schlingern, stabilisiert ein kurzer, fester Tritt auf die Bremse die Fuhre. Vorsicht ist geboten bei ungebremsten Anhängern. Bei ihnen hilft keine eigene Bremse zur Korrektur. Hier gilt Tempo reduzieren, dann beruhigt sich das Gespann wieder.

Insbesondere ältere, teils wenig gefederte Anhänger reagieren viel stärker auf schlechte Straßen als das Zugfahrzeug. Besonders Bodenwellen lassen den ganzen Zug regelrecht schwingen.

ABS und ESP vieler moderner Autos gehen in einen speziellen Modus, wenn über die Steckdose ein Anhänger erkannt wird. Ein leicht verändertes Verhalten der Stabilitätssysteme ist dann also normal. Das Elektronische Stabilisierungs-Programm vermindert das Risiko, dass der Zug ins Schlingern gerät.

Das Gewicht des Ladeguts macht sich beim Fahren deutlich bemerkbar. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn die Hinfahrt mit einem leeren Anhänger und der Rückweg mit Beladung zurückgelegt werden.

Beim Beladen von Hängern müssen alle Teile mit Sicherungsgurten festgezurrt und Leerräume ringsherum ausgefüllt werden. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden. Schwere Teile sollten immer in Achsnähe platziert werden. Weil die Hinterachse des Pkw die zusätzliche Stützlast des Anhängers verkraften muss, sollte die Hinterachse des Autos nicht noch zusätzlich beladen werden. Schwere Gegenstände sollten besser vor die Hinterachse, also dicht hinter die Rückbank, stehen. TÜV Süd empfiehlt, den Kofferraum in einem solchen Fall besser nur mit leichten Gegenständen zu beladen.

Besonders bei geliehenen Transportgeräten ist der Check der Beleuchtung wichtig. Immer noch gibt es Probleme mit 13- und siebenpoligen Steckdosen. Der eigene Adapter kann hilfreich sein. Keinesfalls darf ohne elektrische Verbindung gefahren werden. (ampnet/nic)

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Fahrzeug mit Anhänger.

Fahrzeug mit Anhänger.

Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Süd

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