Logo Auto-Medienportal.Net

Urteil: Firma haftet für umgestürzten Bauzaun

Fällt ein Bauzaun während eines Sturms um, spricht das für seine unzureichende Sicherung. Eine ordnungsgemäße Abzäunung muss sämtlichen Witterungsbedingungen standhalten. Darauf hat das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil bestanden (Az. 244 C 23760/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war der Eigentümer eines Mazdas an einem windigen Tag an einer Baustelle vorbeigefahren. Dabei stürzte der 20 Meter lange Bauzaun bei einer starken Böe plötzlich auf die Fahrbahn und beschädigte den Pkw erheblich. Der Mann verlangte nun von der Baufirma Schadenersatz. Was das Unternehmen zurückwies. Mit einem derartigen Sturm habe man nicht rechnen können.

Dem Gericht vorgelegte Fotos belegten, dass die Zaunelemente nicht in der Mitte der Betonsockel befestigt waren, sondern nur in äußeren Seitenlöchern an der Fahrbahn standen. Dadurch war offenbar keine gleichmäßige Gewichtsverteilung vorhanden gewesen. (ampnet/nic)

Mehr zum Thema: ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel

Download: