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Urteil: Automieter haftet für anderen Fahrer

Wer ein Auto mietet, dann aber jemand anderen damit fahren lässt, hat bei einem Unfall für den Schaden am Wagen gegenüber dem Fahrzeugvermieter voll aufzukommen, auch wenn er an dem Malheur nachweislich nicht beteiligt war. Darauf hat das Oberlandesgericht Köln bestanden (Az. I-12 U 10/12).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war der mit einem Streitwert von über 7000 Euro bezifferte Schaden von der Lebensgefährtin eines Mannes, der ein Auto gemietet hatte, verursacht worden. Die Frau war zum Unfallzeitpunkt allein mit dem Wagen unterwegs gewesen. Das Mietunternehmen warf dem Mann eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs vor.

Zwar will der Ehegatte noch kurz vor dem Unfall telefonisch eine Vertragsverlängerung unter Einbeziehung seiner Partnerin vereinbart haben, die als berechtigte Fahrerin in den Vertrag mit aufgenommen werden sollte. Damit habe er ihr den Wagen übergeben dürfen und müssefür ihr Fehlverhalten auch nicht gegenüber der Autovermietung einstehen, behauptete er.

Die Richter sahen den Vorfall jedoch anders. Es sei ohne Bedeutung, ob der dem Rechtsstreit zu Grunde liegenden Unfall sich bei der von dem Mann behaupteten - und übrigens vom Autovermieter in Abrede gestellten - Vertragsverlängerung bereits ereignet hatte oder nicht. Denn das Vertragsverhältnis war bereits abgelaufen und der Mann befand sich mit der Rückgabe des Pkw im Verzug.

Unklar bleibt, ob der Mann von seiner Lebensgefährtin bevollmächtigt gewesen war, für sie einen Vertrag abzuschließen, oder sie dies überhaupt wollte. (ampnet/deg)

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