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Bei den TÜV-Plaketten gilt nun Gelb statt Grün

Wer noch eine grüne Prüfplakette auf dem Nummernschild hat, kann bald ein Problem bekommen. Es droht ein Bußgeld, wenn die Plakette um mehr als zwei Monate abgelaufen ist. Wer also noch jetzt mit einer grünen Plakette mit der Zahl 12 auf dem Kennzeichen von Auto, Anhänger oder Motorrad unterwegs ist, sollte sich schleunigst zur Hauptuntersuchung (HU) anmelden. Ab März kann’s teuer werden, jedenfalls für Berufskraftfahrer..

In welchem Monat die Fahrzeuguntersuchung fällig ist, erkennen Halter an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette auf Dezember 2012, droht dem Berufskraftfahrer ab März 2013 ein Bußgeld von 15 Euro. Gleich 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn man die HU mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten kostet es 75 Euro und es kommen (noch) zwei Punkte in Flensburg dazu.

Im vergangenen Jahr fiel mit der HU-Novelle die Rückdatierung weg. Seitdem orientiert sich der Termin für die nächste HU wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Laut TÜV SÜD-Experten ist das aber keine Einladung zum Zeitschinden. Denn wer mehr als zwei Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. Grund ist die vertiefte Prüfung, für die es dann für volle zwei Jahre die neue Plakette gibt. (ampnet/Sm)

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