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Verschärfte Umweltzonen in NRW

Autofahrer, die ab 1. Januar 2013 in die nordrhein-westfälischen Umweltzonen fahren wollen, müssen sich auf verschärfte Bedingungen einstellen. In Köln, Hagen und zahlreichen Städten des Ruhrgebiets ist die Einfahrt in die ausgeschilderten Gebiete dann nur noch Fahrzeugen mit gelber oder grüner Feinstaubplakette gestattet. Im Ruhrgebiet sind nach Angaben von TÜV Rheinland die Städte Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen, Recklinghausen betroffen. Auch für die neu eingerichteten Umweltzonen in Remscheid, Mönchengladbach und Langenfeld greift ab Januar 2013 dieselbe Regelung.

Bei Verstößen drohen dem Verkehrssünder derzeit noch 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Durch die geplante Punktereform des Zentralregisters können jedoch demnächst deutlich höhere Geldbußen anfallen. „Das gilt auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. Kraftfahrzeuge ohne Feinstaubplakette durften und dürfen in keiner Umweltzone fahren“, sagt TÜV-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.

Für die übrigen Umweltzonen in NRW bleibt zunächst alles beim Alten: Weiterhin freie Fahrt gibt es mit gelber und grüner Plakette in Bonn, Düsseldorf, Münster, Neuss und Wuppertal. In Dinslaken und Krefeld sind hingegen bereits auch Fahrzeuge mit gelber Plakette ausgesperrt.

Dieselfahrzeuge können eine bessere Schadstoffgruppe und damit eine bessere Feinstaubplakette erhalten, wenn ein Dieselpartikelfilter eingebaut wird. Für Nachrüstungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2012 durchgeführt werden und zu denen Anträge bis zum Ablauf des 15. Februar 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingehen, beträgt der staatliche Fördersatz unverändert 330 Euro. Für Nachrüstungen, die im Jahr 2013 durchgeführt werden, beträgt die Förderung nur noch 260 Euro.

Alle Fragen zur Nachrüstung beantworten die Spezialisten in den TÜV Rheinland-Prüfstellen. Sollte ein älterer Wagen aufgrund der technischen Voraussetzungen grundsätzlich nicht mit einem Dieselpartikelfilter nachgerüstet werden können, kann der TÜV Rheinland oder eine andere Prüforganisation eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung ausstellen. Sie kostet in NRW 15,40 Euro. Damit kann der Halter bei der jeweiligen Kommune unter bestimmten Umständen eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Fahrt in die Umweltzone erhalten. Diese gilt allerdings ausschließlich für die betreffende Gemeinde.

Oldtimer mit H- oder 07er-Wechselkennzeichen, Motorräder, Mopeds, Mofas und landwirtschaftliche Zugmaschinen sind grundsätzlich von der Umweltzonen-Regelung ausgenommen. (ampnet/jri)

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Feinstaubplaketten.

Feinstaubplaketten.

Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Rheinland

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