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Ratgeber: Fahren im Winter

Verkehrssituationen im Winter können durch Eis und Schnee noch tückischer werden. Wer das auf die leichte Schulter nimmt, begibt sich auch rechtlich auf Glatteis und riskiert neben Punkten in Flensburg saftige Bußgelder. So ist es zum Beispiel verboten, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, erinnert der ADAC. Das wird mit zehn Euro abgemahnt.

Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, ein kleines Guckloch freizukratzen. Wer dies dennoch tut, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Bußgeld rechnen. Für ausreichende Sicht bei der Fahrt ist auch wichtig, dass die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.

Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (zum Beispiel Stopp oder Vorfahrt gewähren) zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.

Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Auch das Autodach muss vom Schnee befreit werden.

Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist, sollte das Auto stehenlassen; sonst drohen 40 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, wird mit 80 Euro und einen Punkt abgestraft.

Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten des Abschleppens zahlen. (ampnet/nic)

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Fahren im Winter.

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