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Urteil: Gemeinde haftet bei starkem Regen

Wird der Deckel eines Gullys bei starkem Regen immer wieder aus seiner Verankerung gedrückt, kann von höherer Gewalt keine Rede sein, wenn ein Autofahrer wegen des auf der Straße stehenden Wassers den offenen Kanalschacht darunter nicht erkennt und hineinfährt. Die für die Verkehrssicherheit ihrer Straßen grundsätzlich verantwortliche und die Problematik kennende Gemeinde hat dann nach dem Haftpflichtgesetz Schadensersatz zu leisten hat das Landgericht Coburg festgestellt (Az. 23 O 119/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, machte der Fahrer des betroffenen Pkw bei dem Unfall einen Schaden von rund 3000 Euro geltend. Er hatte wegen der vom starken Regen überfluteten Fahrbahn nicht erkennen können, dass der Kanalschacht offen war. Eine Zeugin bestätigte, dass das Wasser zunächst aus den Kanaldeckeln gesprudelt sei, zum Zeitpunkt des Unfalls jedoch weder ein Sprudeln, noch die abgehobenen Gullydeckel zu sehen waren. Das Wasser habe eine geschlossene Fläche gebildet. Ein Bild, das hier bei jedem Regenguss typischerweise zu beobachten sei.

Eine nicht vorhersehbare Gefahr allerdings für den ortsunkundigen Pkw-Fahrer, der übrigens im Schritttempo fuhr und sich somit auch kein Mitverschulden anrechnen lassen muss, erklärte die Deutsche Anwaltshotline. Trotzdem sprach das Gericht dem Mann nur einen Bruchteil der von ihm geforderten Schadenssumme zu, da er sein Fahrzeug inzwischen verkauft hatte, und es keine Möglichkeit mehr gab, dass der gerichtlich eingeschaltete Sachverständige den Unfallwagen besichtigen konnte. Mit den vorliegenden Unterlagen ließ sich aber nur eine Schadenssumme von 400 Euro bestätigen. (ampnet/nic)

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