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Urteil: Aus für Bierbikes

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen die so genannten Bierbikes nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Partybikes erfüllen nach dem Urteil der Richter nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Sie stellen vielmehr eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, da sie vorwiegend nicht zur Teilnahme am Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt werden. Der ADAC hält die Entscheidung schon deshalb für gerechtfertigt, weil Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammenpassen.

Bei den Partybikes handelt es sich um eine Konstruktion, die etwa fünf Meter lang, 2,30 Meter breit und 2,70 Meter hoch ist. Bis zu 16 Menschen sitzen sich gegenüber und treten in die Pedale. Ein Fahrer lenkt und bremst. Die Bikes sind mit einer Bierzapf- und Soundanlage ausgestattet. (ampnet/nic)

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