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UDV bedauert EU-Kompromiss zur ABS-Pflicht für Motorräder

Für alle Motorräder über 125 Kubikzentimeter Hubraum soll europaweit ein Antiblockiersystem vorgeschrieben werden. Darauf haben sich nach Informationen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin der Rat, das Parlament und die Kommission der EU verständigt. Diese ABS-Regelung gilt ab dem Jahr 2016 für neu entwickelte Modellreihen und ab 2017 für alle neuen Motorräder.

Die UDV begrüßt die Entscheidung an sich, da ABS zurzeit der einzig wirksame technische Helfer gegen Motorradunfälle sei. Die Experten bedauern aber, dass sich der weiter reichende Vorschlag aus dem Europäischen Parlament, auch Leichtkrafträder über 50 Kubikzentimeter Hubraum in die Regelung einzubeziehen, nicht durchgesetzt hat.

Kleinere „Einsteiger-Motorräder“ oder Leichtkrafträder dürfen somit künftig auch mit einfacheren und in der Regel weniger wirksamen Kombibremsen (CBS) ausgerüstet sein. Das ist nach Ansicht von UDV-Leiter Siegfried Brockmann keine gute Entscheidung, zumal gerade Motorrad-Neulinge künftig in Deutschland die 125er-Maschinen schon ab 16 Jahren ungedrosselt fahren dürfen.

„Kein Fahrer ist in Notsituationen so gut, wie das System“, sagte Brockmann. Er appelliert deshalb an alle Biker, nur Motorräder mit ABS zu kaufen und fordert die Industrie auf, auch in der 125-ccm-Klasse, Modelle mit Antiblockiersystem anzubieten. ABS hat beim Motorrad eine erheblich größere Bedeutung für die Sicherheit als beim Auto: Blockierte Vorderräder führen nahezu unweigerlich zum Sturz. Gerade in Gefahrensituationen seinen Motorradfahrer nicht in der Lage, die Bremskraft richtig zu dosieren. Wird zu stark gebremst, kommt es häufig zum Sturz, wird zu schwach gebremst, werden wertvolle Meter verschenkt. (ampnet/jri)

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Für Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum soll es vorerst keine ABS-Pflicht geben.

Für Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum soll es vorerst keine ABS-Pflicht geben.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Yamaha

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