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Urteil: MPU für betrunkenen Fahrradfahrer

Wird ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt, muss er der Aufforderung zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten Folge leisten. Dabei spielt keine Rolle, ob er im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist. Ihm kann nach dem zu seinen Ungunsten ausfallenden „Idiotentest“ auch die weitere Benutzung des Fahrrads untersagt werden. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestanden (Az. 10 A 10284/12).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, begründet ein derartiger Promille-Wert die Vermutung eines regel- und übermäßigen Alkoholkonsums bei einem Verkehrsteilnehmer, ob er nun mit einem motorgetriebenen Fahrzeug oder aus eigener Kraft im Straßenverkehr unterwegs ist.

Gerade weil er die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und die eventuelle Schadenshöhe offenbar als gering veranschlagt, hielt es das Gericht für wahrscheinlich, dass der Fahrradfahrer auch zukünftig in alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad fährt. (ampnet/nic)

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