Logo Auto-Medienportal.Net

Alkoholtester in Frankreich ab 1. Juli Pflicht

Wer ab dem 1. Juli 2012 nach Frankreich fährt muss einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen, sie gilt also auch für Motorradfahrer. Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Laut ADAC-Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland voraussichtlich aber erst im Spätsommer erhältlich.

Bei einer Kontrolle in Frankreich muss ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden. Der ADAC rät deshalb allen Frankreichurlaubern, die Tester direkt nach der Einreise nach Frankreich zu kaufen. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. Reisende müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle kein Gerät vorweisen können.

Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an – auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten, erklärte der ADAC. Damit zeigen die Röhrchen dem Nutzer lediglich, dass Alkohol konsumiert wurde. (ampnet/nic)

Mehr zum Thema: , ,

Teile diesen Artikel: