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ADAC: Im Ausland gelten andere Vorschriften

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich laut ADAC ausführlich über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Vor allem ist es wichtig zu wissen, welche Tempolimits herrschen oder was immer Auto dringend mitgeführt werden muss. Darüber hinaus gibt es auf Europas Straßen Regeln und Vorschriften, die es in Deutschland so nicht gibt.

In Belgien dürfen beispielsweise Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen bei Regen nicht überholen. In Frankreich gelten für Führerscheinneulinge zwei Jahre lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h, auf der Schnellstraße 100 km/h und auf der Autobahn 110 km/h. Ab dem 1. Juli 2012 muss außerdem in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden.

Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann in Italien für das Krad eine Sicherungsverwahrung für 60 Tage angeordnet werden. Ab einem Promillewert von 1,5 wird das Auto enteignet, wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind.

In Griechenland gelten Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien an geraden Tagen. Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Ein Rotlichtverstoß kostet dann 700 Euro statt 350 Euro.

In Österreich sind Tempomessungen mittels Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein so genanntes „Geschultes Amtsauge“ kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in der Praxis aber kommt das nur noch selten vor).

In Polen müssen Kraftfahrzeuge, die in Polen zugelassen sind, einen Feuerlöscher mitführen.

Bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen wird in Spanien ein Rabatt von 50 Prozent eingeräumt. (ampnet/nic)

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