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ADAC: Auslandsknöllchen kommen auch nach Hause

Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte sich vorab über die geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Tempoverstöße oder Alkohol am Steuer können in vielen Urlaubsländern schnell sehr teuer werden. Der ADAC hat eine Liste der Bußgelder in den wichtigsten Reiseländern zusammengestellt.

Die drastischsten Änderungen zum Vorjahr nahmen die Niederlande vor: Sie hoben zum Jahresbeginn die Bußgelder im Schnitt um bis zu 40 Prozent an. Auch einige Promillegrenzen haben sich geändert. In Irland wurde der Wert von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. In Estland dürfen Fahrzeugführer nun mit 0,2 Promille Alkohol im Blut noch fahren, vorher galt dort absolutes Alkoholverbot hinterm Steuer.

Generell drohen auch in südeuropäischen Ländern Verkehrssündern hohe Strafen, insbesondere bei Alkohol am Steuer und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen: In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration des Fahrers von mindestens 1,5 Promille das Kfz enteignet. Zudem werden dort für bestimmte Verstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr, um ein Drittel höhere Beträge erhoben.

Unangefochtene Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind aber nach wie vor die skandinavischen Länder. In Norwegen müssen Raser mit einem Bußgeld von Minimum 465 Euro rechnen. Wenn Autofahrer eine rote Ampel überfahren oder unerlaubt überholen, sind 670 Euro fällig. Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, dem drohen Sanktionen von mindestens 770 Euro – im Einzelfall auch Gefängnis. Außerdem sollten Reisende wissen, dass in einigen Ländern die Geldbuße erhebliche steigt, wenn sie nicht umgehend bezahlt wird. Beispielsweise verdoppeln sich in Griechenland die ohnehin hohen Bußgelder, wenn Verkehrssünder nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlen. So kann ein Überholverstoß nach Ablauf dieser Frist 700 Euro kosten.

Seit 2010 werden nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt. Dafür muss das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland jedoch nicht. (ampnet/nic)

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Verkehrssünden im Ausland.

Verkehrssünden im Ausland.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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