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Verkehrsgerichtstag empfiehlt Helmpflicht für S-Pedelec-Fahrer

Pedelecs, von einem Elektromotor unterstützte Fahrräder, liegen voll im Trend. Rund 600 000 Pedelecs werden in diesem Jahr auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Unfallforscher und Verkehrssicherheitsexperten haben auf dem 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag jetzt vor den Gefahren gewarnt, die diese Zweiräder mit sich bringen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) regte an, die Forschung auf dem Gebiet der Pedelecs und die Aufklärungsarbeit für alle Verkehrsteilnehmer zu intensivieren. Auch eine getrennte Erfassung in der Unfallstatistik erscheint dringend erforderlich.

Bisher wird in Pedelecs 25 und in leistungsstärkere Räder vom Typ Pedelec 45 (auch S-Pedelec genannt) unterschieden. Pedelecs 25 mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt unterstützen den Fahrer während des Tretens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Die schnelleren Pedelecs 45 weisen eine Motorleistung von maximal 500 Watt auf und haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von unter 20 km/h, die mit Tretunterstützung natürlich gesteigert werden kann. Erst bei 45 km/h schaltet sich der Motor ab. Für sie gilt eine Versicherungskennzeichenpflicht, allerdings bislang keine Helmpflicht.

Mit Blick auf die Pedelecs 45 waren sich die Experten in Goslar einig, eine Helmpflicht zu empfehlen. Weiterentwickelt werden sollten daher die Richtlinien für Helme, die auch bei höheren Geschwindigkeiten der Pedelecs 45 wirksam vor Kopfverletzungen schützen können.

Pedelecs 25 sollen nach dem Votum der Experten in Goslar als Fahrrad klassifiziert bleiben. „Aufgrund der besonderen Technik und des anderen Fahrverhaltens der Pedelecs 25 im Gegensatz zu einem normalen Fahrrad appellieren wir dringend an die Nutzer, einen geeigneten Helm zu tragen und eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen“, erläutert DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. „Wir sind sehr froh, dass der Verkehrsgerichtstag deutlich festgestellt hat, dass Pedelecs für die Benutzung durch Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht geeignet sind“, ergänzt der DVR-Präsident.

Zudem sei eine Bewertung und Prüfung der Fahrzeuge sinnvoll, wie sie bereits bei Kraftfahrzeugen durch EuroNCAP erfolgt. Technische Manipulationen an den Fahrzeugen, etwa die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit, sollten durch Anpassung der Richtlinie 97/24/EG verhindert werden, die bisher nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt.

Im Hinblick auf eine sichere Verkehrsinfrastruktur empfiehlt der DVR den Ausbau von Radverkehrsanlagen nach dem Regelwerk ERA 2010. Höhere Fahrgeschwindigkeiten erfordern weitläufiger dimensionierte Verkehrswege, um Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern, zu vermeiden. Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr ist nach Ansicht des DVR außerdem eine umfangreiche und konkrete Aufklärungsarbeit nötig. Pedelec-Fahrer sollten über die unterschiedlichen fahrdynamischen Eigenheiten der neuen Zweiräder ebenso informiert werden wie Auto- oder Motorradfahrer und Fußgänger über die zunächst noch ungewohnte Fahreigenschaften der Elektrofahrräder. „Pedelecs sind schneller und schwerer als normale Fahrräder. In zügiger Kurvenfahrt kann es schneller zu Stürzen kommen und die Bremswege können leicht unterschätzt werden. Daher sollte man zunächst sehr vorsichtig fahren und sich mit dem neuen Fahrzeug vertraut machen“, warnt Dr. Eichendorf. (ampnet/Sm)

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Smart Ebike.

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