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Falschparker haften bei Unfällen mit

Falsch parken ist für viele Autofahrer ein Kavaliersdelikt. Mit dazu gehört der Strafzettel hinter der Windschutzscheibe und im schlimmsten Fall das Abschleppen. Doch wer sein Auto an unübersichtlichen Stellen einfach abstellt, riskiert deutlich mehr: Wenn es dort zum Unfall kommt, trägt der Falschparker nach gängiger Rechtsprechung eine Mitschuld von mindestens 25 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Auto abgestellt ist und nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Der Fahrer haftet an dieser Stelle aus der Betriebsgefahr heraus.

Rechnen müssen Falschparker nach Mitteilung der HUK-Coburg mit einer Mitschuld vor allem, wenn sie näher als fünf Meter entfernt von Kreuzungen und Einmündungen von Straßen parken und dabei vielleicht sogar noch ein Stopp- oder Vorfahrtgewähren-Schild verdecken. Auch wer in zweiter Reihe parkt, den nachfolgende Verkehrsteilnehmer dadurch behindert und zum Ausweichen zwingt, riskiert eine Mitschuld, falls es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf der anderen Fahrbahnseite kommt. (ampnet/jri)

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