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60 Jahre TÜV

Seit 60 Jahren ist die Hauptuntersuchung (HU) von Fahrzeugen ein wesentlicher Baustein der Sicherheit im Straßenverkehr. Seit dem 1. Dezember 1951 sorgen TÜV-Prüfer dafür, dass technische Mängel an Fahrzeugen erkannt werden – und die Fahrzeughalter die Mängel beheben. Die HU hat sich in den 60 Jahren ihres Bestehens immer weiterentwickelt. Und auch weiterhin werden der Prüfkatalog und die Prüfverfahren immer wieder der aktuellen Fahrzeugtechnologie angepasst.

Zu Beginn der HU ging es noch um die reine Prüfung der Mechanik. Die TÜV-Sachverständigen untersuchten diese aber nicht in modernen Service-Stützpunkten wie heute, sondern auf öffentlichen Plätzen. Für die Prüfer bedeutete das echten Körpereinsatz: Sie mussten unter die Autos kriechen, eine Hebebühne oder eine Grube standen ihnen nicht zur Verfügung.

In den 60er Jahren war diese Praxis auch auf Grund der steigenden Zahlen an Fahrzeugen nicht mehr zeitgemäß. Die zentralen Prüfstellen entstanden, und die Halter mussten sich selbst um die Einhaltung ihres Termins kümmern. Bis 1961 erhielten sie noch eine Aufforderung, ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Die Eigenverantwortung war dann im Januar 1961 auch die Geburtsstunde der Plakette am Kennzeichen. Sie zeigt auf einen Blick, wann die nächste HU fällig ist.

Neben der stetigen Aktualisierung des Prüfkatalogs führte der Gesetzgeber 1985 die Abgasuntersuchung (AU) ein. Sie hieß zunächst Abgassonderuntersuchung und galt für die Benziner, seit 1993 ist sie für alle Fahrzeuge Pflicht. Und seit 2010 ist die AU Bestandteil der Hauptuntersuchung. Seitdem kleben die Prüfer keine gesonderte AU-Plakette mehr auf das vordere Kennzeichen. Eine Antwort auf die Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik ist die erweiterte elektronische Hauptuntersuchung seit 2009.

Am 1. April 2012 treten, nach Zustimmung des Bundesrats, weitere Neuerungen in Kraft. Die Sachverständigen können dann mit Hilfe eines neuen „HU-Adapters“ auf die On Board Diagnose–Schnittstelle von Fahrzeugen zugreifen. Dies soll schrittweise für Fahrzeuge eingeführt werden, die nach dem Zeitpunkt zugelassen werden. Mit der neuen Technik prüfen die Sachverständigen die Funktionsfähigkeit elektronischer Sicherheitssysteme direkt am Fahrzeug.

Elektrofahrzeuge werden ganz neue Lösungen bei der HU erfordern, schließlich arbeitet die Technik mit Spannungsspitzen bis zu 1000 Volt. Nun müssen einheitliche Standards für Elektrofahrzeuge geschaffen werden. Auch hier engagieren sich die Technischen Überwachungsvereine maßgeblich.

Die Daten aus ungefähr acht Millionen HU nutzt der Verband der TÜV (VdTÜV) für den jährlich erscheinenden TÜV-Report. So entsteht ein Ratgeber über Stärken und Schwächen von einzelnen Fahrzeugtypen. Er gibt nicht nur den Autofahrer wichtige Hinweise, sondern liefert auch Herstellern und Politik Anhaltspunkte, um die Sicherheit der Autos in Deutschland weiter zu verbessern. (ampnet/nic)

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TÜV-Plakette.

TÜV-Plakette.

Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Süd

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