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Am 1. November wird ESP Pflicht für neue Automodelle

Ab dem 1. November 2011 bekommen in Europa neue Fahrzeugmodellreihen (ab dem 1.11.2014 alle Neuwagen) nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie den „elektronischen Schutzengel“ serienmäßig an Bord haben. Obwohl in den vergangenen Jahren immer mehr neue Autos mit ESP geordert werden können, bedauert Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, dass es immer noch drei Jahre dauert, bis grundsätzlich jeder neue Pkw in Deutschland mit ESP ausgerüstet ist.

„Umso wichtiger ist es,“ so Brockmann, „dass Gebrauchtwagen, für die ESP ja nicht nachzurüsten ist, mit diesem wichtigen Sicherheits-Extra gekauft werden“. Dafür bietet die UDV eine Online Datenbank unter www.udv.de/esp an, bei der alle Fahrzeuge ab Modelljahr 2006 auf ihre ESP-Ausrüstung gecheckt werden können. Für die Jahrgänge davor gibt es Listen.

Während 2006 nur etwas mehr als die Hälfte (58 %) aller in Deutschland angebotenen Modellreihen serienmäßig ESP an Bord hatten, sind es 2011 immerhin 86 Prozent. Das sind Erkenntnisse einer aktuellen Studie der UDV zur Verfügbarkeit von ESP in Neufahrzeugen, für die 281 Pkw-Baureihen des Modelljahres 2011 von insgesamt 38 Autoherstellern analysiert wurden. (ampnet/nic)

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