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Ratgeber: Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Police

Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein, erklärte der ADAC. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird.

Bei der Wahl der passenden Kfz-Versicherung sollte dabei auf einiges geachtet werden. Dazu gehört, dass die Deckungssumme mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken sollte. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.

Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.

Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.

Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.

Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden.

Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.

Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht. (ampnet/nic)

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