Logo Auto-Medienportal.Net

Winterreifenpflicht im Ausland

In Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen die entsprechenden Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen (so genannte situative Winterreifenpflicht). Auch in den Alpen- und vielen weiteren Reiseländern gibt es eine Winterreifenpflicht.

Nach Angaben des ADAC gibt es in Österreich keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein. Auch in der Schweiz herrscht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Für einzelne Strecken in Italien kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen („Pneus neige“) kann in Frankreich bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

In Tschechien sind Winterreifen zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen in Tschechien. In Slowenien gilt grundsätzlich Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Anderes in Kroatien, wo es keine generelle Winterreifenpflicht gibt. Winterreifen sind nach Ansicht des ADAC dennoch empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.

In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. (ampnet/jri)

Mehr zum Thema: , ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel
Vor allem im Winter ist auf entsprechende Ausrüstung des Fahrzeugs, insbesondere die richtige Bereifung, zu achten.

Vor allem im Winter ist auf entsprechende Ausrüstung des Fahrzeugs, insbesondere die richtige Bereifung, zu achten.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

Download: