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Bei Wildunfall getötetes Tier nicht anfassen oder mitnehmen

Im vergangenen Jahr sind bei Wildunfällen 2669 Menschen verunglückt, 20 von ihnen starben. Besonders groß ist die Gefahr eines Zusammenstoßes mit Reh, Hirsch oder Wildschwein nach Angaben des ADAC in den Herbstmonaten Oktober und November, denn dann ist der Mais abgeerntet und viele Tiere verlieren ihre Deckung auf den Feldern und wechseln über die Straßen in den Wald. Zudem geht das Wild meist in der Dämmerung auf Futtersuche und kommt deshalb jetzt dem morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr in die Quere.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, auf gefährdeten Strecken besonders vorsichtig und allzeit bremsbereit sein. Zudem sollte der Straßenrand nicht aus den Augen gelassen und der Abstand zum Vordermann vergrößert werden, um auf ein plötzliches Bremsmanöver rechtzeitig reagieren zu können. Taucht ein Tier auf der Straße auf, dann heißt es abbremsen, abblenden und hupen. Ist ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden, bleibt nur noch Lenkrad festhalten und Vollbremsung. Unkontrollierte Ausweichmanöver sollte man vermeiden, da derartige Versuche nicht selten an einem Baum enden.

Ist ein Unfall passiert, muss die Unfallstelle gesichert, Verletzte versorgt und die Polizei gerufen werden. Die informiert den zuständigen Jäger, damit tote Tiere fachgerecht entsorgt und verletzte Tiere, die in den Wald geflüchtet sind, verfolgt werden können. Auf keinen Fall sollte ein verletztes Tier angefasst werden, da es in Panik beißen und um sich schlagen könnte. Tote Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. Das kann, so der ADAC, sogar als Wilderei geahndet werden. Wichtig für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfallbescheinigung, die die Polizei noch am Unfallort ausstellt. Diese kann die Kostenübernahme entscheidend erleichtern. (ampnet/nic)

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Wildunfall: Gefahr ab 80 km/h.

Wildunfall: Gefahr ab 80 km/h.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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Wildunfall: Aufprallgewicht.

Wildunfall: Aufprallgewicht.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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