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ADAC erinnert an drei Verkehrsregeln

Viele Auto- und Motorradfahrer verhalten sich in kniffligen Situationen oftmals falsch. Häufig werden einige Regeln nach dem Führerscheinerwerb wieder vergessen oder es gibt gesetzliche Änderungen, wie etwa beim Überholen an einer Bushaltestelle. Schwierigkeiten bereitet vielen Autofahrern auch immer noch das Reißverschlussverfahren.Der ADAC erinnert an drei Vorschriften, die nicht selten missachtet werden.

An der Bushaltestelle gilt, wenn ein Bus mit Warnblinkern an einer Haltestelle steht, darf dieser nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Auch der Gegenverkehr muss Schritttempo fahren. Fährt ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Haltestelle heran, gilt für den nachfolgenden Verkehr ein Überholverbot.

Verengen sich zwei Fahrspuren zu einer, müssen die Autofahrer eigentlich im Reißverschlussverfahren einfädeln und natürlich auch einfädeln lassen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Drängeleien und Unfällen. Es ist vor allem zu beachten, dass das Einfädeln erst unmittelbar vor der Engstelle erfolgt. Der Spurwechsel muss jedoch rechtzeitig durch Blinken angekündigt werden – und der Verkehr auf der rechten Spur durch ausreichend Abstand zum Vordermann auch genug Platz lassen. Das Reißverschlussprinzip gilt auch dann, wenn kein Schild ausdrücklich darauf hinweist.

Motorradfahrer dürfen sich nach wie vor nicht durch den Verkehr schlängeln, auch wenn dieses Thema immer wieder auf dem Prüfstand der Straßenverkehrsordnung steht. Anders bei Fahrrad- und Mofafahrern, denn sie dürfen die wartenden Fahrzeuge auf der ganz rechten Spur überholen, allerdings nur dann, wenn genügend Platz vorhanden ist. Selbstverständlich müssen dabei auch durchgezogene Linien vor den Ampeln beachtet werden und „Schlängler“ sich rechtzeitig auf der richtigen Spur einordnen. (ampnet/nic)

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