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Urteil: Kündigung wegen vorgetäuschter Fahrerflucht bei Unfall mit Dienstwagen

Wer seinem Arbeitgeber ein Fremdverschulden mit Fahrerflucht vortäuscht, um einen selbst fahrlässig verursachten Unfall mit dem Dienstfahrzeug zu verschleiern, muss mit dem sofortigen Rausschmiss rechnen, wenn die Wahrheit herauskommt. Eine fristlose Kündigung ist dann selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit des Betroffenen rechtens. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Sachsen entschieden (Az. 1 Sa 749/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, bremste der Mann am Steuer seines Dienstwagens nicht rechtzeitig und fuhr auf ein an einer auf Rot geschalteten Ampel stehendes Fahrzeug auf. An dem fremden Auto entstand kein Schaden, so dass dessen Fahrer auf eine Unfallaufnahme verzichtete. Um aber den eigenen Schaden am Firmenauto zu kaschieren, erzählte der Monteur seinem Abteilungsleiter, er und sein mitfahrender Kollege hätten den auf dem Bürgersteig geparkten Wagen lädiert vorgefunden, nachdem sie zum Unfallzeitpunkt gar nicht im Fahrzeug gewesen seien, weshalb der offenbar fahrerflüchtige Schadensverursacher ihnen auch nicht bekannt sei. Ein Lügengebäude auf wackligen Beinen, das nicht lange halten konnte und durch die anschließende wahrheitsgemäße Darstellung des Beifahrers tatsächlich zusammenbrach. Woraufhin das Firmenmanagement dem schon vorher mehrfach wegen seiner rüpelhaften Fahrweise abgemahnten Monteur fristlos kündigte. (ampnet/nic)

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