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Ratgeber: Richtiges Parken des Wohnwagens

Auch die Hochsaison der Caravans startet nun langsam. Viele Camper möchten den Anhänger dann in ihrer Nähe haben, um ihn beladen zu können oder noch die ein oder andere Schönheitsreparatur vor zu nehmen. Der ADAC hat deshalb zusammengefasst, was beim Abstellen des Caravans auf der Straße erlaubt und was verboten ist.

Der Anhänger darf ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Fahrbahnrand geparkt werden, zudem darf die Parkfläche nicht durch Zusatzschilder für bestimmte Fahrzeugarten wie zum Beispiel Pkw oder Busse reserviert sein.

Der Wohnwagen darf bei einem Parkplatz nicht über eine Parkflächenmarkierung die aufgezeichneten Linien hinausragen, ist das der Fall, so darf der Anhänger dort nicht stehen und das Abstellen ist verboten.

Soweit Verkehrszeichen das Parken auf Gehwegen ausnahmsweise erlauben, gilt das nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen.

Das Parken von angekoppelten Wohnanhängern ist grundsätzlich erlaubt, soweit nicht durch Verkehrszeichen das Parken von Pkw mit Anhängern verboten ist. So lange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein.

Beim abgekoppelten Anhänger beginnt ein neuer Zweiwochen-Zeitraum erst dann, wenn der Parkplatz geräumt und so für andere frei gemacht wurde. Wenn man also eine Runde um den Block dreht und dann wieder am freien Parkplatz abkoppelt, ist das rechtlich ein neuer Parkvorgang. Die Polizei notiert daher die Ventilstellung parkender Anhänger, um feststellen zu können, ob der Hänger durchgängig stand oder bewegt wurde. (ampnet/nic)

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