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Petition macht sich für Staudurchfahrung für Motorräder stark

Laut Straßenverkehrsordnung sind auf Autobahnen auch Motorräder bei Stau zum Stillstehen verpflichtet. Sowohl das Hindurchschlängeln zwischen stehenden Fahrzeugreihen als auch die Benutzung der Standspur sind verboten. Dies möchte ein Motorradfahrer aus Offenbach mittels einer Online-Petition ändern.

Die Begründung: Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche Gefahren. In Österreich wurde vor mehr als zehn Jahren eine gesetzliche Regelung eingeführt, die das vorsichtige Vorbeifahren am stehenden Verkehr erlaubt; das Befahren des Pannenstreifens ist in Österreich dagegen auch für Motorradfahrer verboten. Auch in anderen Staaten wie Frankreich, Italien, Niederlande oder Großbritannien ist das Durchschlängeln im Stau gängige Praxis und bleibt ungeahndet.

In der Praxis wird ein Vorbeifahren zwischen Fahrzeugschlangen im Stau meistens nicht zur Anzeige gebracht. Dennoch besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sich dann auswirkt, wenn es zum Unfall kommt. Rechtsklarheit könnte eine Legalisierung des Vorbeifahrens schaffen. Entsprechende Anläufe sind bislang aber in Deutschland gescheitert.

Die Petition benötigt in den nächsten fünfeinhalb Monaten mindestens 120 000 Unterzeichner, damit die politische Diskussion angeschoben wird. Bislang fand der Vorstoß unter www.openpetition.de/petition/online/staudurchfahrung-fuer-motorraeder rund 22 000 Befürworter. (ampnet/jri)

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Das Fahren von Motorrädern  zwischen stehenden Fahrzeugkolonnen bei Stau auf Autobahnen ist in Deutschland nicht erlaubt, aber gängige Praxis.

Das Fahren von Motorrädern zwischen stehenden Fahrzeugkolonnen bei Stau auf Autobahnen ist in Deutschland nicht erlaubt, aber gängige Praxis.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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