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Auch Mietfahrzeuge brauchen Winterreifen

Auch wer ein Fahrzeug nur mietet, ist laut Gesetz für die richtige Bereifung verantwortlich. Der ADAC rät daher beim Mieten darauf zu achten, dass das Fahrzeug im Winter mit passender Bereifung ausgestattet ist. Als wintertauglich gelten Winter- oder Ganzjahresreifen, die mit „M & S“ gekennzeichnet sind. Besser sind allerdings die Reifen, die zusätzlich ein Schneeflocken-Symbol an ihrer Seite tragen. Sollte das Fahrzeug vom Vermieter trotz Zusage ohne die passenden Reifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten.

Wer mit dem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss derzeit mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert der Fahrer gar durch mangelhafte Bereifung – etwa an Steigungen – den Verkehr, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.

Von November bis März 2015 sind die Fahrzeuge der ADAC Partner Avis, Hertz und Sixt sowie Club-Mobil ohne Aufpreis mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Alle wichtigen Versicherungsleistungen sind bei Buchung über die ADAC Autovermietung eingeschlossen. Wer zusätzlich fürs Mietauto Schneeketten haben möchte, sollte diese schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt. (ampnet/Sam)


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Toben im Schnee: Mercedes-Benz CLA 4Matic.

Toben im Schnee: Mercedes-Benz CLA 4Matic.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Daimler

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