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Ratgeber: Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Im dichten Urlaubsverkehr ist das Risiko eines Unfalls besonders groß. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat einige Tipps über das richtige Verhalten am Unfallort zusammengefasst.

Als erstes muss die Unfallstelle abgesichert werden. Hierfür die Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen. Der Abstand zur Unfallstelle sollte auf der Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn 200 Meter betragen.

Dann sollten sich alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich entfernen oder gerettet werden.

Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt sollte die Polizei (Ruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Ruf 112) informiert werden. Danach mit der „Erste Hilfe“ beginnen.

Es sollten Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Bei Bagatellschäden sollten zuerst die Fahrzeugstellungen mit Kreide markiert werden und dann möglichst schnell die Fahrbahn wieder frei gemacht werden.

Es ist wichtig sich die Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen zu notieren.

Auf keinen Fall Aussagen unter Druck machen oder ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, da die Versicherung sonst später Zahlungen verweigern könnte.

Wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht mitteilt, kann man diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Service-Nummer: 0800 25 026 00.

Es ist wichtig seine Versicherung umgehend zu benachrichtigen.

Die GTÜ hält einen Unfall-Ratgeber für Sie bereit, in den Sie die wichtigsten Daten nach einem Unfall eintragen können. Der Ratgeber kann kostenlos angefordert werden, per Post unter: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, Stichwort: Unfall-Ratgeber, Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart, per E-Mail unter presse@gtue.de. Zudem steht der Unfall-Ratgeber im Internet zum Download und Ausdruck unter http://ratgeber.gtue.de bereit. (ampnet/nic)

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Verkehrsunfall.

Verkehrsunfall.

Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

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