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Hamburger Verkehrsbehörde: Uber Pop ist nicht legal

Beim Geschäft mit der digitalen Vermittlung von Fahrtdiensten versucht das Unternehmen Uber aus San Francisco, so schnell wie möglich auch in Deutschland Fuß zu fassen. Bei dem Angebot Uber Pop, das bereits in rund 150 Städten weltweit verfügbar ist, bieten Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto an. Die Fahrten lassen sich einfach über das Smartphone bestellen. Nach Berlin und München sucht Uber, hierzulande vor allem in Hamburg und Frankfurt den Erfolg. Die zuständige Verkehrsbehörde der Hansestadt hat das Angebot jetzt untersagt, meldet „Manager Magazin Online“.

Wer in Deutschland gegen Geld Personen befördern will, braucht einen Personenbeförderungsschein, den die Uber-Fahrer meist nicht besitzen. "Unserer Einschätzung nach handelt es sich deshalb bei dem Dienst Uber Pop eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen", sagte ein Behörden-Sprecher dazu der Redaktion. Er fügte hinzu: "Uber Pop ist nicht legal." Die Hamburger Verkehrsbehörde hatte Uber bereits am Dienstag eine entsprechende Untersagungsverfügung zugestellt. Fahrer des Dienstes müssen sich nun darauf einstellen, eine Strafe in Höhe von 1000 Euro pro Verstoß zu bezahlen. Uber hat die Möglichkeit, gegen die Untersagung Widerspruch einzulegen. (ampnet/Sm)

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