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Keine Schuhvorschrift für Autofahrer

Die Unsicherheit ist bei vielen groß, wenn es um die Frage geht, ob man im Sommer mit Flipflops, Schlappen oder barfuß Auto fahren darf. Grundsätzlich droht Bußgeld, da es keine entsprechende Vorschrift im Straßenverkehrsrecht gibt, erläutert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

Dass in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgeschrieben ist, was man während des Autofahrens an den Füßen tragen muss, bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg, als es 2006 ein Urteil gegen einen Lkw-Fahrer aufhob. Er sollte eine Strafe in Höhe von 50 Euro zahlen, weil er am Steuer nur Socken und keine Schuhe trug (Az: 2 Ss OWi 577/06).

Auch die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel für Unfälle, die von Fahrern mit Flipflops verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung kann dagegen bei einem Unfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug die Leistung einschränken oder verweigern, wenn dieser auf lockeres Schuhwerk zurückzuführen ist. Der ARCD empfiehlt, beim Fahren immer gut sitzende Schuhe zu tragen. „Nur damit ist man auch für spontane Bremsmanöver gerüstet“, sagt Pressesprecher Josef Harrer. (ampnet/jri)

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Autofahrer dürfen Flipflops tragen.

Autofahrer dürfen Flipflops tragen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ARCD

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