Logo Auto-Medienportal.Net

UDV: Tempo 30 wird nur wenn nötig eingehalten

Bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen werden in vielen Fällen Sicherheitspotentiale verschenkt. Das kritisierte die Unfallforschung der Versicherer (UDV), anlässlich der ersten versuchsweisen Einführung einer Tempo-30-Zone vor 30 Jahren, am 14. November 1983, in Buxtehude. Alle bisherigen Untersuchungen zeigen, dass die zulässigen Geschwindigkeiten nur eingehalten werden, wenn die Gestaltung der Straßen keine höheren Geschwindigkeiten zulässt. Dafür sind in der Regel bauliche Maßnahmen notwendig, wie beispielsweise Fahrbahnverengungen oder auch Aufpflasterungen.

Untersuchungen zeigen auch, dass oft die Anwohner selbst zu schnell fahren. Nach Auffassung der UDV sei es deshalb falsch, dass der Gesetzgeber seit 2001 die Möglichkeit einräumt, auf bauliche Maßnahmen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen zu verzichten. Den Kommunen rät der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann, die Zonen nur dann einzurichten, wenn auch das Geld für eine entsprechende Umgestaltung zur Verfügung steht.

Genaue Zahlen, wie viele Tempo-30-Zonen es bundesweit gibt, liegen nicht vor. Auch die Unfallstatistik kennt kein Erhebungsmerkmal „Tempo-30-Zone“. In wissenschaftlichen Untersuchungen konnte jedoch nachgewiesen werden, dass die Unfälle mit Verletzten in Gebieten mit flächendeckenden baulichen Maßnahmen um etwa 30 Prozent zurückgeht, ohne flankierende Maßnahmen hingegen um höchstens 5 Prozent.

Diese Befunde sollten nach Ansicht der UDV auch bei der aktuellen Diskussion über ein flächendeckendes Tempolimit von 30 km/h in Städten berücksichtigt werden. „Wenn nicht gleichzeitig ausreichend Baumittel zur Verfügung gestellt werden, führt dies nur zu massenhaften Regelverletzungen, aber nicht zu einem Rückgang der Unfallzahlen “, so Brockmann. (ampnet/deg)

Mehr zum Thema: , ,

Teile diesen Artikel: