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Ratgeber: Richtig blinken

Jeder Autofahrer hat es in der Fahrschule gelernt und in der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, wann zu blinken ist: beim Anfahren, beim Spur- und Fahrtrichtungswechsel sowie beim Verlassen des Kreisverkehrs. Nicht zu blinken ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern führt dazu, sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wer nicht blinkt, muss zwar nur mit einer Geldbuße von zehn Euro rechnen, im Falle eines Unfalls aber mit einer erheblichen Teilschuld teilt der ADAC mit.

Der Blinker sollte bei jeder Fahrtrichtungsänderung frühzeitig gesetzt werden. An Ampeln sollte der Fahrrichtungsanzeiger schon vor dem Anfahren eingeschaltet werden, damit auch Fußgänger und Radfahrer sich darauf einstellen können. Beim Kreisverkehr hat sich vor rund zehn Jahren jedoch die Regelung geändert: Beim Einfahren darf nicht mehr geblinkt werden. Hier wird nur die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr mit dem Blinker signalisiert.

Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen ist besondere Vorsicht von Bedeutung. Der Fahrer sollte erst blinken, wenn er sich mit dem Blick in den Rückspiegel und einem Schulterblick versichert hat, dass er keine nachfolgenden Verkehrsteilnehmer gefährdet. Anschließend kann der Spurwechsel erfolgen. Das gleiche gilt für das Wiedereinscheren. Und eine alte Fahrschulregel besagt auch, dass beim Abbiegen erst geblinkt und dann gebremst wird. (ampnet/deg)

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