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Unfall ohne Gurt – Versicherung zahlt eingeschränkt

Bei einem Unfall ohne Gurt drohen allen Fahrzeuginsassen, die nicht angeschnallt sind, erhebliche Verletzungen. Dabei kommt es darauf an, ob die Verletzungen mit Gurt hätten verhindert werden können - oder ob sie zumindest geringer ausgefallen wären. Das bedeutet für Sie also bei einem Unfall ohne Gurt, dass die Versicherung Ihnen für Ihre Verletzungen höchstwahrscheinlich weniger Ausgleich oder Schmerzensgeld zahlt, da Sie sie zum Teil mit verursacht haben, erklärt die HUK Coburg.

Allerdings gab der Bundesgerichtshofs (BGH) einer Autofahrerin Recht, die nach einer Panne auf der Autobahn ihren Gurt gelöst hatte, um auszusteigen, und dann von einem anderen Wagen gerammt worden war. Da es die Pflicht der Fahrerin gewesen sei, auszusteigen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit zu bringen, sei ihr keine Mitschuld an den Verletzungen anzulasten, die sie durch den Aufprall erlitten hatte, so der BGH.

Auch in Reisebussen gilt Anschnallpflicht. Wenn Sie als Passagier in einem Reisebus bei einem Unfall ohne Gurt verletzt werden, riskieren Sie Ihren Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch. Sie sollten daher auch im Bus auf jeden Fall einen Gurt anlegen. Experten bemängeln, dass Busunternehmen ihre Fahrgäste zu selten auf die Gurtpflicht hinweisen und die Gurte sogar in den Sitzen verbergen. (ampnet/nic)

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