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EU-Kommission plant schärfere Kontrollen für Kleintransporter

Künftig sollen auch Kleintransporter bis zu 3,5 Tonnen unterwegs kontrolliert werden, wie es schon bei größeren Lkw der Fall ist. Dieser Plan ist Teil eines Verordnungspaketes „Straßenverkehrssicherheit", das EU-Verkehrskommissar Siim Kallas in Brüssel vorstellte.

Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) berichtet, verweist die EU-Kommission auf die vergleichsweise hohe Unfallzahl mit Transporterbeteiligung. Dies sei unter anderem auf die nicht erforderliche Berufskraftfahrerausbildung und das Fehlen von Geschwindigkeitsbegrenzern zurückzuführen. Wie die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nach ARCD-Angaben in einem kürzlich erschienenen Bericht feststellt, hat sich der in der Vergangenheit starke Anstieg der Unfallzahlen bei den Kleintransportern trotz weiter gewachsener Bestandszahlen in Deutschland aber nicht fortgesetzt. Dennoch liegt das Unfallrisiko dieser Fahrzeuge immer noch höher als bei Pkw - und soll nun gesenkt werden.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Kontrollregeln, die für Kleinlaster und Lkw gleichermaßen gelten sollen, folgen einem mehrstufigen Schema: Die Auswahl richtet sich bei gewerblichen Fahrzeugen nach ihrem Risikoprofil. Bei Auffälligkeiten folgt eine gründliche Überprüfung vor Ort durch eine mobile Kontrollgruppe oder eine Prüfeinrichtung in unmittelbarer Nähe. Als wichtiges Prüfkriterium nennt die Kommission ausdrücklich die Ladungssicherheit. Brüssel geht davon aus, dass bei bis zu 25 Prozent der Unfälle mit Beteiligung von Lastkraftwagen unzureichende Ladungssicherung eine Rolle spielt. „Gefährlich wird es vor allem dann, wenn Mietfahrzeuge falsch beladen sind und ungeschulte Gelegenheitsfahrer hinter dem Steuer sitzen", sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.

Das vorgestellte Richtlinien-Paket „Straßenverkehrssicherheit" besteht aus drei Teilen: Maßnahmen zur regelmäßigen Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung, zur Unterwegskontrolle für Nutzfahrzeuge und zur Fahrzeugzulassung. Die daraus bekannt gewordenen Pläne für kürzere Prüfintervalle bei der Hauptuntersuchung (HU) für Pkw lehnt der ARCD rundweg ab. Das bisherige Verfahren in Deutschland habe sich bewährt, technische Mängel würden als Unfallursache nur eine sehr geringe Rolle spielen. Nach den Plänen der Kommission sollen neue Fahrzeuge nach vier, dann nach zwei Jahren und ab dem siebten Jahr jährlich überprüft werden. Fahrzeuge ab einem Kilometerstand von 160 000 sollen generell einmal jährlich zur Hauptuntersuchung. Dieser Rhythmus würde auch für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten.

Die Kommissionsvorschläge müssen vom Europäischen Parlament und den 27 Mitgliedsstaaten gebilligt werden, bevor sie Rechtskraft erlangen. Damit ist nach ARCD-Einschätzung nicht so schnell zu rechnen. (ampnet/jri)

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