Die Corona-Umstände erfordern besondere Maßnahmen: Daher hat sich auch Seat entschlossen, für Fahrzeuge, deren Garantielaufzeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Mai 2020 abgelaufen ist oder ablaufen wird, eine dreimonatige Garantieverlängerung einzuräumen. Sie gilt sowohl für die Hersteller- als auch für die Seat-Garantieverlängerung. (ampnet/jri)
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